Beurlaubungen


In allen vorhersehbaren Fällen sind Beurlaubungen eine Woche vorher zu beantragen.

Beurlaubungen für die Tage vor und nach den Ferien sind nicht möglich.

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist diese Regelung bei der Urlaubsplanung zu beachten. Verstöße können ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.